Bei einem Wahlgrab können Sie zwischen verschiedenen Größen wählen, dies ist besonders für die Personen geeignet, die später einmal neben ihren verstorbenen Angehörigen bestattet werden möchten. Die Ruhezeit bei einem Wahlgrab beträgt 25 Jahre auf dem Rembergfriedhof und 30 Jahre auf dem Buscheyfriedhof.
Nach Ablauf dieser Frist kann das Nutzungsrecht an der Grabstätte verlängert werden. Wahlgräber gibt es sowohl für Urnenbeisetzungen als auch für Sargbestattung.
Nicht verfügbar auf dem Buscheyfriedhof
Nicht verfügbar auf dem Buscheyfriedhof
Nicht verfügbar auf dem Buscheyfriedhof