- Das Abräumen der Kränze erfolgt ca. 4 Wochen nach der Beisetzung oder auf Wunsch des Angehörigen auch früher
- Erdhügel werden ca. 4 Wochen nach einer Beerdigung kostenlos glattgezogen, wenn der Angehörige dies in Auftrag gibt
- Eine Erstauffüllung der Grabstätte nach eventuellem Absacken erfolgt in den ersten 4 Monaten von der Friedhofsverwaltung kostenlos, durch Benachrichtigung der Angehörigen.
- Bei einer Beisetzung ist das Ausgrünen der Grabstätte in den Gebühren enthalten. Reihengräber und Wahlgräber müssen nach Ablauf der Nutzungszeit ordnungsgemäß hergerichtet werden
(Friedhofssatzung)
Unsere Wahlgrabarten finden Sie hier.
Unsere Reihengrabarten finden Sie hier.
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