Der kirchliche Friedhof weist auf das christliche Menschenbild hin, das Lebende und Tote in einer Gemeinschaft vor Gott versteht und zugleich die Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit eines jeden
Menschen vor Gott betont.
- die Evangelisch-lutherische Stadtkirchengemeinde Hagen (3/6)
- die Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Hagen (1/6)
- die Katholische Pfarrgemeinde St. Marien in Hagen (2/6)
Die näheren Bestimmungen über das gemeinsame Eigentum sind im besonderen Regulativ vom 31. März 1904 vereinbart, von den Vertretern der Kirchengemeinden, den vorgesetzten kirchlichen Behörden
und dem Regierungspräsidenten genehmigt und in das Grundbuch eingetragen worden.
Leitung und Aufsicht liegen bei der Friedhofskommission (e.V.). Diese bedient sich hierzu der Friedhofsverwaltung.
Eine ähnliche Regelung des Zusammenarbeitens der christlichen Konfessionen ist weit und breit nicht bekannt geworden. Wir haben es hier mit einem Beispiel der frühesten Ökumene zu tun.